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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen
dem 1a Autoservice Schkeuditz und ihren Kunden in Bezug auf die Inanspruchnahme der von dem 1a Autoservice Schkeuditz
angebotenen Einstell- /Transferleistungen zum Flughafen Leipzig/Halle.
2. Buchung der Transfer- und Einstellleistungen
Die Buchung der Transfer- und Einstellleistung kann fernmündlich, online oder schriftlich bei
Dem 1a Autoservice Schkeuditz erfolgen. Eine Anfrage/Buchung muss mindestens 24 Stunden vor Durchführung
der Transferleistung bei uns eingehen. Kurzfristigere Buchungen bedürfen der individuellen telefonischen
Absprache und Bestätigung. Der Vertrag über die Transferleistungen kommt mit der ausdrücklichen
Bestätigung (per Email, Telefax, Telefonisch oder schriftlich auf dem Postweg) durch
den 1a Autoservice Schkeuditz zustande.
3. Durchführung der Transferleistungen
Der Transport von Personen und deren Gepäck vom Parkplatz des 1a Autoservice Schkeuditz zum
Flughafen Leipzig/Halle und zurück ist Vertragsbestandteil. Der vertragliche Leistungsumfang ergibt
sich aus den Angaben der Buchungsbestätigung. Das rechtzeitige Erreichen des Flughafens Leipzig/Halle
zu einer bestimmten Tages- oder Nachtzeit ist nicht Vertragsbestandteil. Der Preis der Transferleistungen
richtet sich nach der jeweils geltenden Preisliste. Die Firma 1a Autoservice Schkeuditz behält sich aus
organisatorischen Gründendie Möglichkeit von Sammeltransporten mehrerer Kunden vor. Dabei soll eine
maximale Wartezeit von 30 Minuten nicht überschritten werden. Der Kunde ist verpflichtet, mit der Buchung
die geplanten Abflug- und Ankunftszeitenzeit auf dem Flughafen Leipzig/Halle mitzuteilen. Sollten sich
die mitgeteilten Abflug- und Ankunftszeiten z.B. durch Umbuchungen, Änderung der Flugnummer oder
Verschiebung der Rückflugzeit ändern, so hat dies der Kunde dem 1a Autoservice Schkeuditz unverüglich
bis spätestens 12 Stunden vor der mitgeteilten Abflug- bzw. Ankunftszeit telefonisch anzuzeigen.
Für die Rechtzeitigkeit der Mitteilung und deren Zugang ist der Kunde verantwortlich. Der vereinbarte Treffpunkt
am Flughafen Halle/Leipzig ist durch den Kunden einzuhalten und sofort nach dem Auschecken aufzusuchen.
4. Einstellung des Kundenfahrzeuges
Mit der Bestätigung der Buchung durch den 1a Autoservice Schkeuditz ist der Kunde berechtigt, ein Fahrzeug
auf einem durch Firma 1a Autoservice Schkeuditz zugewiesenen Stellplatz zu den hier genannten Bedingungen abzustellen.
Eine Überwachung bzw. Bewachung des abgestellten Kundenfahrzeuges durch den 1a Autoservice Schkeuditz erfolgt nicht.
Die Firma 1a Autoservice Schkeuditz übernimmt keine Obhut oder besondere Fürsorgepflicht
für die vom Kunden eingebrachten Sachen und Fahrzeuge. Auf dem Park-/Abstellplatz gelten die Bestimmungen
der StVO entsprechend. Der Kunde hat die Verkehrszeichen und sonstigen Benutzungsbestimmungen zu beachten
sowie den Anweisungen der Mitarbeiter des 1a Autoservice Schkeuditz Folge zu leisten.
Das Fahrzeug ist nur innerhalb der markierten Stellplätze abzustellen.
Der Vertrag endet mit der Ausfahrt.
5. Zahlungsbedingungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Angaben der Buchungsbestätigung.
Der Preis bemisst sich nach der aushängenden, jeweils gültigen Preisliste. Alle Preise
verstehen sich inkl. der jeweils gültigen MWST.
Die Gebühr ist als Barzahlung bei Vertragsbeginn im Voraus für die komplette Einstellzeitzeit
zu entrichten. Die Abholung des Fahrzeuges ist nur durch den Kunden (Vertragspartner)
möglich. Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages erfolgt keine Rückvergütung der vorab
entrichteten Gebühren.
Stornierung bis 24 Std. vor Abflug kostenfrei möglich.
6. Haftung des 1a Autoservice Schkeuditz
Die verschuldensunabhängige Haftung des 1a Autoservice Schkeuditz ist ausgeschlossen.
Verschuldensabhängig haftet der 1a Autoservice Schkeuditz nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung von Kardinalpflichten.
Kardinalpflichten sind wesentliche bzw. typische Vertragspflichten, d.h. Pflichten,
welche die vertragsgemäße Durchführung ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde
vertraut. Das rechtzeitige Erreichen des Flughafens zu einer vorgegeben Zeit ist nicht
Vertragsbestandteil. Der 1a Autoservice Schkeuditz haftet daher nicht bei Verspätungen, z.B. durch
verspätetes Eintreffen auf dem Flughafen oder Verpassen eines Fluges. Dies gilt insbesondere bei
unvorhergesehenen Ereignissen, wie z.B. hohes Verkehrsaufkommen, Stau, Verkehrsunfall und höhere Gewalt
(Unwetter, Glatteis). Der vorstehende Haftungsausschluss greift nicht bei der Verletzung des Körpers, des Lebens,
der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung oder
einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
des 1a Autoservice Schkeuditz beruhen. Die Firma 1a Autoservice Schkeuditz schließt jegliche Haftung für Schäden aus,
die durch Dritte oder andere Kunden verursacht werden. Dies gilt insbesondere für Beschädigungen, Vernichtung
sowie Entwendung des eingestellten Fahrzeuges, beweglicher oder eingebauter Gegenstände aus bzw. an dem Fahrzeug,
wie z.B. Navigationssystem, Autotelefon, Autoradio oder persönliche Gegenstände.
7. Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für die durch ihn selbst, seine Beauftragten oder seine Begleitpersonen
des 1a Autoservice Schkeuditz oder Dritten, insbesondere anderen Kunden/Einstellern
von Fahrzeugen schuldhaft zugefügten Schäden und stellt die Firma 1a Autoservice Schkeuditz insoweit
von Ansprüchen der anderen Kunden/Einsteller von Fahrzeugen frei. Diese Schäden sind unaufgefordert
der Firma 1a Autoservice Schkeuditz unverzüglich, spätestens aber vor Verlassen des Parkplatzes zu melden.
Der Kunde ist darüber hinaus verpflichtet, die durch ihn selbst, seine Beauftragten oder seine Begleitpersonen
verursachten Schäden unverzüglich seiner Haftpflichtversicherung mitzuteilen und des 1a Autoservice Schkeuditz
den Haftpflichtversicherer sowie die Schadennummer zur Kenntnis zu geben. Dem Kunden ist es untersagt, auf
dem Parkplatz Reparaturen an dem von ihm eingestellten Fahrzeug vorzunehmen, es sei denn diese erfolgt durch
einen autorisierten Pannennotdienst (z.B. ADAC, AVD oder Serviceunternehmen der jeweiligen Fahrzeughersteller).
Bei Verunreinigung des Bodens oder des Grundwassers durch das Kundenfahrzeug haftet der Kunde neben dem
Eigentümer des eingestellten Fahrzeuges. Er ist verpflichtet, die Dekontaminierung durch ein hierzu autorisiertes
Fachunternehmen auf Kosten seine Kunden vornehmen zu lassen und alle hierdurch entstehenden Folgekosten zu tragen.
Er stellt die Firma 1a Autoservice Schkeuditz von Ansprüchen, die im Zusammenhang mit der
Verunreinigung des Bodens/des Grundwassers stehen, frei.
8. Gepäck
Pro Person darf ein Koffer/eine Tasche bis 25 kg und Handgepäck mitgeführt werden. Sperrige Gegenstände
oder Taschen in Übergröße, zusätzliche Gepäckstücke oder Gepäckstücke mit einem höheren Gewicht sind
durch den Kunden bei der Buchung, jedenfalls aber 24 Stunden vor der Fahrt rechtzeitig anzugeben,
da anderenfalls für die Firma 1a Autoservice Schkeuditz keine Beförderungspflicht für diese Gepäckstücke besteht.
9. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder
Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Erfüllungsort für die wechselseitigen Verpflichtungen
aus dem Vertrag ist Schkeuditz. Als Gerichtsstand wird das für Schkeuditz örtliche Gericht vereinbart.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages und/oder dieser AGB unwirksam sein oder
werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Es gelten an Stelle der unwirksamen Bestimmungen die gesetzlichen Regelungen.
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